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Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.

Die Grund­sicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine Sozial­hilfe. Sie wird aus Steuern finanziert und auch gezahlt, wenn Sie nie in die Rentenkasse einge­zahlt haben. Die Voraus­setzungen: (1) Sie haben die reguläre Altersgrenze erreicht und (2) Sie haben ein so geringes Einkommen und Vermögen, dass Sie ihren Lebens­unterhalt damit nicht decken können.

  • Grund­sicherung nur nach Bedürftig­keits­prüfung
  • Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

  • Grund­sicherung – Sozial­ämter sind zuständig
  • Neben der Voraus­setzung, auf Dauer den Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antrag­steller ihr Renten­alter erreicht haben, bevor sie Grund­sicherung bekommen können. Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz­buch. Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozial­hilfe. Aber auch die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger sind verpflichtet, über Leistungs­voraus­setzungen zu informieren und bei der Antrag­stellung zu helfen.

  • Wenig Beitrag, wenig Rente
  • Auf Grund­sicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufs­lebens keine ausreichenden Renten­ansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines nied­rigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbs­leben. In Deutsch­land spiegelt das gesetzliche Renten­system stark das eigene Erwerbs­leben wider.
    Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeits­losig­keit, Familien­arbeit oder Selbst­ständig­keit immer wieder große Lücken im Renten­versicherungs­verlauf hat, bekommt eine nied­rigere Rente. Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen die eigenen Renten­ansprüche. Aber mit lang­fristig hohen Beiträgen aus einem sozial­versicherungs­pflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten.

  • Verbesserung durch Grund­rente
  • Seit Januar 2021 gibt es die neuen Grundrente. Aufgrund des großen Verwaltungs­aufwands hat die Renten­versicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen. Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nach­zahlung. Die Grund­rente soll Verbesserung für Menschen mit nied­rigen Löhnen und langen Beitrags­zeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit Beitrags­zeiten kommt, erhält einen Renten­zuschlag. Aber nicht bei allen wird er hoch genug sein, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere werden die Voraus­setzung für die Grund­rente erst gar nicht erfüllen.

Quelle 
https://www.test.de/Grundsicherung-im-Alter-Wenn-das-Geld-spaeter-nicht-reicht-5153035-0/