Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.
Die Grundsicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe. Sie wird aus Steuern finanziert und auch gezahlt, wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Voraussetzungen: (1) Sie haben die reguläre Altersgrenze erreicht und (2) Sie haben ein so geringes Einkommen und Vermögen, dass Sie ihren Lebensunterhalt damit nicht decken können.
- Grundsicherung nur nach Bedürftigkeitsprüfung
- Grundsicherung – Sozialämter sind zuständig
- Wenig Beitrag, wenig Rente
- Verbesserung durch Grundrente
Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebensunterhalt zu decken, übernimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebensunterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung. Sie gibt es nur auf Antrag. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antragsteller ihre Vermögensverhältnisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.
Neben der Voraussetzung, auf Dauer den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antragsteller ihr Rentenalter erreicht haben, bevor sie Grundsicherung bekommen können. Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Aber auch die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung zu helfen.
Auf Grundsicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufslebens keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines niedrigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbsleben. In Deutschland spiegelt das gesetzliche Rentensystem stark das eigene Erwerbsleben wider.
Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Familienarbeit oder Selbstständigkeit immer wieder große Lücken im Rentenversicherungsverlauf hat, bekommt eine niedrigere Rente. Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen die eigenen Rentenansprüche. Aber mit langfristig hohen Beiträgen aus einem sozialversicherungspflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten.
Seit Januar 2021 gibt es die neuen Grundrente. Aufgrund des großen Verwaltungsaufwands hat die Rentenversicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen. Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nachzahlung. Die Grundrente soll Verbesserung für Menschen mit niedrigen Löhnen und langen Beitragszeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit Beitragszeiten kommt, erhält einen Rentenzuschlag. Aber nicht bei allen wird er hoch genug sein, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere werden die Voraussetzung für die Grundrente erst gar nicht erfüllen.