Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, ergeben sich viele Fragen: Wie kann die Pflege und Betreuung sichergestellt werden? Möchte der Angehörige am liebsten zu Hause bleiben? Gibt es freie Kapazitäten in einer Einrichtung? Welche Unterstützungen gibt es? Welche Möglichkeiten haben pflegende Angehörige?
Pflegestufen und Pflegegrade
Bis 2016 gab es die Pflegestufen 0 bis 3, die Sie über die Pflegekasse (bei der Krankenkasse) beantragen können. 2017 wurden diese Pflegestufen reformiert. Nun gibt es fünf unterschiedliche Pflegegrade. Ziel der Reform war es, die Pflegestufen besser an Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere an Menschen mit Demenz, anzupassen.
Wurden vorher hauptsächlich rein körperliche Komponenten zur Einstufung betrachtet, werden nun psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt. Kriterien für die Pflegebegutachtung sind die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Fähigkeiten zur Selbstversorgung, Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Pflegegeld und Pflegsachleistungen
Unterschieden werden das Pflegegeld, das Sie bekommen, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, und die Pflegesachleistung. Die Pflegesachleistung umfasst häusliche Pflegehilfe durch professionelle Pflegekräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Behandlungspflege gehört nicht zur Pflegesachleistung.
Höhe des Pflegegeldes (z. B. bei Pflege durch Angehörige)
Das Pflegegeld ist nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
Pflegegrade seit 2017
316 Euro monatlich im Pflegegrad 2
545 Euro monatlich im Pflegegrad 3
728 Euro monatlich im Pflegegrad 4
901 Euro monatlich im Pflegegrad 5
(Für den Pflegegrad 1 wird keine Geldleistung erbracht, jedoch eine zweckgebundene Kostenerstattung von bis zu 125 Euro)
Übersicht der Pflegesachleistungen
Pflegegrade |
Geldleistung (ambulant) |
Sachleistung (ambulant) |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) |
Leistungsbetrag vollstationär |
Pflegegrad 1 |
- |
- |
125 € |
125 € |
Pflegegrad 2 |
316 € |
689 € |
125 € |
770 € |
Pflegegrad 3 |
545 € |
1.289 € |
125 € |
1.262 € |
Pflegegrad 4 |
728 € |
1.612 € |
125 € |
1.775 € |
Pflegegrad 5 |
901 € |
1.995 € |
125 € |
2.005 € |
Angaben ohne Gewähr!
Tipps zur Beantragung von Pflegleistungen
Wenn Sie Pflegeleistungen für sich oder für Angehörige beantragen möchten, wenden Sie sich an Ihre Kranken- bzw. Pflegkasse in Dortmund. Diese haben in der Regel eigene Anträge, die sie Ihnen zuschicken oder die Sie im Internet runterladen können.
Der medizinische Dienst prüft dann die Einstufung des Pflegebedürftigen. Falls Sie für einen Angehörigen das Pflegegeld beantragen, sollten Sie unbedingt bei diesem Gespräch dabei sein. Auch die meisten Dortmunder Pflegdienste und Pflegeeinrichtungen unterstützen Sie bei diesen Gesprächen.
Pflegetagebuch
Sehr hilfreich ist es, wenn Sie vorab ein Pflegetagebuch führen. Dies wird von vielen Krankenkassen kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie zum Beispiel das Pflegetagebuch der Knappschaft.
Pflegetagebuch der Knappschaft als PDF zum Download »
Pflegetagebuch der betaCare als PDF zum Download »
Allgemeine Ratgeber und Broschüren zum Thema Pflege
Einen sehr ausführlichen Ratgeber rund um das Thema Pflege hat betaCare veröffentlicht. Allerdings sind hier die neuen Pflegegrade noch nicht erläutert. betaCare ist ein neutrales und unabhängiges Wissenssystem für Auskünfte und Sozialfragen im deutschen Gesundheitswesen, das von der betapharm Arzneimittel GmbH betrieben wird wird oft von Ärzten und Ärztinnen in Dortmund empfohlen.
Broschüre „Pflege“ betaCare hier als PDF zum Download »
Die Broschüre "Zu Hause gut versorgt" liefert Informationen und Tipps für ältere Menschen, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO).
Broschüre "Zu Hause gut versorgt" als PDF zum Download »
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