Sie sind hier

Aus Pflegestufe wird Pflegegrad

Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Wer bisher schon Leistungen von der Pflegekasse erhalten hat, merkt von den Neuerungen wahrscheinlich kaum etwas. In der Regel hat die Pflegekasse bereits Ende 2016 ein Schreiben mit der neuen Einstufung verschickt.

Wer eine Pflegestufe hatte, wird automatisch in den richtigen Pflegegrad umgewandelt:

Neu ist Pflegegrad 1
Stufe 0 mit Demenz und Stufe 1 sind Pflegegrad 2
Stufe 1 mit Demenz und Stufe 2 sind Pflegegrad 3
Stufe 2 mit Demenz und Stufe 3 sind Pflegegrad 4
Stufe 3 mit Demenz und der Härtefall sind nun Pflegegrad 5

Der Unterschied zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen und denen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen wird nicht mehr gemacht.

Trotzdem gibt es einige neue Regelungen, die die Betroffenen wissen sollten. Menschen mit leichten Einschränkungen, etwa beim Gehen und Stehen, gingen bisher leer aus. Sie haben jetzt gute Chancen, Pflegegrad 1 zugesprochen und damit einige Leistungen der Pflegeversicherung zu bekommen. Außerdem wird die Pflege zu Hause weiter gestärkt. Davon profitieren vor allem Menschen mit niedrigem Pflegegrad.

Eingestuft werden die Menschen zudem nicht mehr nach den Zeiten, die für Pflege aufgewendet werden müssen. Es geht nun um den Grad der Selbstständigkeit. Nach wie vor kommt zur Beurteilung ein Gutachter bei den Betroffenen vorbei. Er vergibt in sechs Modulen Punkte. Je mehr Punkte, umso höher der Pflegegrad und damit die Höhe des Geldes, das die Pflegekasse zahlt.

Quelle 
Redaktion www.senioren-dortmund.de